
Ab sofort startet die Anmeldephase zur Osterferienbetreuung bei uns in Hünsborn. Anmeldungen können hier online vorgenommen werden. Die Frist endet am 11. März um 12 Uhr.
Voraussetzungen
Die Gemeinde Wenden teilt dazu folgendes mit:
Es steht eine begrenzte Anzahl an Plätzen zur Verfügung. Sollte es zu einem Anmeldeüberhang kommen, werden die Plätze nach Aufnahmekriterien vergeben. Vorrang haben Kinder, die im laufenden Schuljahr bereits die Offene Ganztagsschule besuchen (OGS-Kinder). Die restlichen Plätze werden zunächst an Kinder berufstätiger Eltern vergeben. Bei gleichen Voraussetzungen entscheidet das Los. Eine Ferienbetreuung wird grundsätzlich erst ab einer Gruppenstärke von 5 Kindern durchgeführt. Die Entscheidung über die Aufnahme in die Ferienbetreuung erfolgt in der 11. Kalenderwoche. Mit der Aufnahmebestätigung wird Ihr Kind verbindlich in die Ferienbetreuung aufgenommen. Es besteht kein Anspruch auf Durchführung der Betreuungsmaßnahme. Sollte die Rechtslage eine Durchführung der Ferienbetreuung nicht zulassen, kann die Maßnahme kurzfristig abgesagt werden.
Hygienekonzept
Jedes Kind ist verpflichtet, eine medizinische Maske oder eine FFP2-Maske zu tragen!
Am Betreuungsangebot dürfen nur Kinder teilnehmen, die sich zweimal in der Woche einem Corona-Selbsttest in der Betreuung unterziehen. Nicht getestete und/oder positiv getestete Kinder werden von der Ferienbetreuung ausgeschlossen. Auch Kinder mit Krankheitssymptomen dürfen nicht an der Ferienbetreuung teilnehmen. Personen, die die Kinder bringen bzw. abholen, dürfen das Schulgebäude nicht betreten. Es wird gebeten, dass alle Kinder ihr Schülerticket (falls vorhanden) mitbringen.
Kosten
Der Beitrag für die Ferienbetreuung beträgt für Nicht-OGS-Kinder unabhängig vom Elterneinkommen 56 € pro Woche (einschließlich Essengeld). Für OGS-Kinder fallen lediglich die Kosten für das Essengeld in Höhe von 12 € pro Woche an. Sollte es zusätzliche Kosten geben, werden diese vorher bekannt gegeben.
Die Beiträge für die Ferienbetreuung werden durch die Gemeinde Wenden erhoben. Hierzu erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid. Das Essengeld für die OGS-Kinder wird durch die KiG gGmbH abgerechnet.
Zeiten
Betreut wird jeweils montags bis freitags in der Zeit von 8.00 bis 16.00 Uhr. Die Teilnahme an der Frühbetreuung mit gemeinsamen Frühstück (bitte selbst mitbringen) von 8.00 Uhr bis 10.00 Uhr ist freiwillig. Die Angebote beginnen um 10.00 Uhr und enden frühestens um 15.00 Uhr.
Ausnahme: Am Freitag, den 15.04.2022 und Montag, den 18.04.2022 findet aufgrund der Feiertage keine Betreuung statt.
