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Letzter Schultag am 18.12.

Foto: Kelly Sikkema / unsplash.com
Foto: Kelly Sikkema / unsplash.com

Heute hat das Schulministerium auch die Schulen offiziell darüber informiert, dass am Freitag, dem 18. Dezember 2020, der letzte Schultag vor den Weihnachtsferien sein wird. In der aktuellen Schulmail heißt es dazu: 

“In einer Zeit, in der das Infektionsgeschehen unseren Lebensalltag weiter stark beeinträchtigt und bislang noch auf einem hohen Niveau stattfindet, kommt es auch darauf an, Kontakte durch kluge und geeignete Maßnahmen zu reduzieren. Viele Menschen sind auch an den Tagen vor dem Weihnachtsfest bereit, ihre sozialen Kontakte einzuschränken. Hierzu können in diesem Jahr an den oben genannten Tagen die Schulen in Nordrhein-Westfalen aufgrund der Terminlage einen wirkungsvollen und geeigneten Beitrag leisten. Vor diesem Hintergrund hat die Landesregierung entschieden, dass an den öffentlichen Schulen in Nordrhein-Westfalen am 21. und am 22. Dezember 2020 unterrichtsfrei sein wird. Einschließlich der Weihnachtsferien wird daher durch die zwei zusätzlichen unterrichtsfreien Tage der Schulbetrieb zum Jahreswechsel zweieinhalb Wochen ruhen.”

Da diese Tage noch nicht als Ferien gelten, kann eine Notbetreuung eingerichtet werden, sofern der Bedarf besteht. Die Voraussetzungen für eine Notbetreuung entsprechen den aus der ersten Schulschließung bekannten Regelungen. Ein Antragsformular finden Sie im Download-Bereich unserer Homepage. 

“Der zeitliche Umfang der Notbetreuung richtet sich nach der allgemeinen Unterrichtszeit an den genannten Tagen. Die Notbetreuung von Schülerinnen und Schülern, die auch sonst an Ganztags- und Betreuungsangeboten teilnehmen, umfasst diesen Zeitrahmen. Schülerinnen und Schüler in den Notbetreuungsgruppen tragen Alltagsmasken. Die Vorgaben zur Hygiene und zum Infektionsschutz gelten auch für die Notbetreuung. Bei der Einrichtung der Gruppen ist an diesen beiden Tagen das Einhalten des Mindestabstandes von 1,5 Metern in den Räumen zu berücksichtigen. Für jede Gruppe wird eine Teilnehmerliste geführt.”

Familien, die eine Notbetreuung brauchen, sollten den Bedarf möglichst umgehend, spätestens aber bis Freitag, 04.12.2020, mit dem entsprechenden Nachweis anmelden.