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Änderungen ab dem 2. November

Foto: pixabay
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Liebe Familien der Hünsborner Grundschulkinder,

die Landesregierung hat beschlossen, die Maskenpflicht für die Schüler:innen aller Schulformen in der zweiten Woche nach den Herbstferien aufzuheben. Dies bedeutet konkret:  

  • Ab dem 2.11. darf Ihr Kind an seinem festen Sitzplatz die Maske ablegen.
  • Wenn es sich im Raum bewegt oder an anderen Sitzplätzen arbeitet, ist die Maske weiterhin zu tragen.
  • Dies gilt sowohl im Unterricht wie auch in der OGS und in der Betreuung. 
  • Alle weiteren Regelungen (Maskenpflicht im Gebäude, keine Masken auf dem Schulhof) bleiben unverändert.

Wichtig aus unserer Sicht ist: 

  • Die Maske kann freiwillig weiterhin wie bisher getragen werden.
  • Wir als Team der GGS Hünsborn empfehlen dies. Angesichts der aktuellen Infektionszahlen halten wir größtmögliche Vorsicht für angeraten.
  • Da nach dem langen Wochenende noch einmal alle Kinder getestet werden, raten wir insbesondere dazu, zumindest am 2.11. noch an der alten Maskenregelung festzuhalten.
  • In den Stunden außerhalb des Klassenverbands (Religion und AG) gilt weiter die Maskenpflicht, da die Kinder dort nicht an ihren festen Klassen-Sitzplätzen arbeiten können.

Sollte es trotz konsequenter Hygienemaßnahmen zu einem Corona-Fall kommen, gilt ab dem 2.11. folgende Neuregelung:

  • Eine Quarantäne wird für das infizierte Kind sowie für den unmittelbaren Sitznachbarn oder die unmittelbare Sitznachbarin angeordnet.
  • Im Infektionsfall werden also - anders als in den letzten Wochen - zunächst wieder diese Kontakte analysiert.

Das Schulministerium verweist darauf, dass die Lockerung der Maskenpflicht „unter Würdigung aller Umstände – insbesondere der (…) Bedeutung eines „normalisierten“ Schulbesuchs – zum jetzigen Zeitpunkt möglich“ sei. Wir vor Ort werden uns auch weiterhin täglich darum bemühen, alle Vorgaben so sicher und kindgemäß wie möglich umzusetzen.