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Erneute Änderung des Lolli-Verfahrens

Wegen fehlender PCR-Kapazitäten verändert das Land NRW in der Omikron-Welle kurzfristig das Lolli-Test-Verfahren. Die bekannten Pool-Tests wird es weiterhin geben. Sollte ein Pool aber positiv sein, werden keine Einzelproben mehr analysiert.

 

Stattdessen führen die Kinder eines positiven  Pools anschließend schultäglich in der Schule einen Antigen-Selbsttest durch. Alternativ ist es auch möglich, mit dem Kind einen Bürgertest an einer offiziellen Teststelle zu machen und das Ergebnis in der Schule vorzulegen.

 

 

 

 

Und so geht es danach weiter:

  • Die Kinder eines negativ getesteten Pools kommen wie gewohnt zum Unterricht. 
  • Die Kinder eines positiv getesteten Pools kommen zur Schule und nehmen am Unterricht teil, wenn ihr Selbsttest oder ein aktueller Bürgertest negativ ist.
  • Sollte ein Selbsttest positiv ausfallen, muss das Kind abgeholt werden und sich zu Hause isolieren. Außerdem muss es eine Kontrolltestung außerhalb der Schule vornehmen lassen.
  • Sollte auch der Kontrolltest positiv ausfallen, gilt die getestete Person nach den aktuellen Regelungen als infiziert und darf sich erst nach 7 Tagen durch einen Coronaschnelltest an einer offiziellen Teststelle oder einen PCR-Test freitesten. Die Freitestung erfolgt ebenfalls außerhalb des Schulsystems.

Staatssekretär Mathias Richter zum Strategiewechsel: "Mir ist bewusst, dass die aktuelle Situation und die nötigen Anpassungen Ihren Schulalltag besonders belasten. Auch weiß ich um das ungute Gefühl, Kinder eines positiven Poolergebnisses am nächsten Morgen zunächst einmal in der Klasse mit einem Antigenschnelltest nach zu testen. Dennoch sorgt diese Methode schnell und pragmatisch für Sicherheit an den Schulen und einen kontinuierlichen Präsenzunterricht für unsere Kinder.

 

Auch Eltern stehen vor neuen Herausforderungen im Alltag, denn sie müssen sich darauf einstellen, dass Kinder, die positiv mit einem Antigenschnelltest getestet werden, umgehend in der häuslichen Umgebung isoliert werden müssen. Wir bitten die Eltern, bei einem positiven Poolergebnis – wenn möglich – einen Bürgertest bei ihrem Kind vor dem Schulbesuch durchführen zu lassen, um somit Sicherheit für das eigene Kind, aber auch für die Schulgemeinde, herzustellen. Zugleich bitten wir die Eltern, an dem Tag, an dem der Antigenschnelltest durchgeführt wird, eine mögliche Abholung des Kindes in den frühen Morgenstunden sicherzustellen."